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Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wolena – Andrea Hager e.U.,
Holderstauden 283, 6886 Schoppernau, ATU67133979

 

1 – Allgemeines:

Die nachstehend angeführten allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen und werden mit Unterschrift des Vertragspartners Bestandteil der mit unseren Kunden geschlossenen Verträge. Abweichende Allgemeine Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich im Einzelfall schriftlich akzeptiert werden.

 

2 – Vertragsschluss/Kostenvoranschläge:

Bestellungen werden grundsätzlich schriftlich per E‐Mail, telefonisch oder direkt im Geschäft angenommen, sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart wird. Wir behalten uns das Recht vor, unser Leistungsangebot (Kataloge, Preislisten, Prospekte, etc.) inhaltlich jederzeit zu verändern und zu ergänzen. An unsere individuellen Angebote sind wir vier Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden. Ein Vertrag gilt erst mit Absendung einer Auftragsbestätigung durch uns oder durch Übersendung der bestellten Ware als geschlossen. Sollten wir nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt eines Angebots eines Verbrauchers reagieren, ist kein Vertrag zustande gekommen und der Verbraucher auch nicht mehr an sein Angebot gebunden. Wir sind auch berechtigt, die Annahme von Bestellungen abzulehnen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis zu 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und sind wir berechtigt, diese Kosten ohne Weiteres in Rechnung zu stellen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Kosten durch Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

 

3 – Preise/Versandkosten:

Die von uns angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten (wie jene für Materialien, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc.) verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit unserer Forderungen einschließlich der Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2010 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für die von uns geschlossenen Verträge dient jeweils die für den Monat des Vertragsabschlusses mit den konkreten Kunden errechnete Indexzahl. Sofern es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, werden jedenfalls während der ersten beiden Monate ab Vertragsschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt. Für Lieferungen fallen zusätzlich zu unseren Verkaufspreisen die den Kunden im Einzelfall in unseren Angeboten mitgeteilten Versand‐ und allenfalls Verpackungskosten an. Bitte beachten Sie, dass unsere Preise keine Montage beinhalten, unsere Lamellenroste aber gemäß unseren mitgesendeten Anleitungen ganz leicht selbst wunschgemäß eingestellt werden können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen dazu auch jederzeit gerne mit Rat und Tat telefonisch oder in unseren Filialen zur Verfügung. Eine Montage ist innerhalb Vorarlbergs gegen Aufpreis möglich. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.

 

4 – Zahlungsbedingungen/Mahnspesen:

Der Kaufpreis ist binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund entsprechender Vereinbarung anerkannt. Bei Verbrauchern sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, 8 % Verzugszinsen jährlich sowie Mahnspesen in Höhe von zumindest € 20,-‐ pro Mahnung zu verlangen. Bei Unternehmern verrechnen wir bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von jährlich 12 %. Überdies sind wir gegenüber Unternehmern im Falle des Zahlungsverzuges gemäß § 458 UGB berechtigt, verschuldensunabhängig einen Pauschalbetrag von € 40,-‐ als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten zu verlangen. Darüberhinausgehende Betreibungskosten bei Zahlungsverzug (etwa durch die Beauftragung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes zur Geltendmachung unserer Forderungen) haben ebenfalls unsere Vertragspartner gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB zu tragen.

 

5 – Lieferung 

Lieferungen erfolgen grundsätzlich in Absprache mit unseren Kunden und erfolgen in der Regel drei bis vier Wochen nach Abgabe einer Auftragsbestätigung durch uns, können im Einzelfall aber auf Wunsch auch früher erfolgen. Wir bemühen uns jedenfalls um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer zugesagten Liefer‐ oder Leistungsfrist bei uns oder unseren Lieferanten auf höhere Gewalt, Streik, Betriebs‐ oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-ˇ‐ Energie‐ oder Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Ereignisse oder sonstige, nicht von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, verlängert sich die Frist angemessen. Beruht eine Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen unserer Hersteller oder Zulieferer, können sowohl wir als auch unsere Vertragspartner vom Vertrag ohne Nachlieferungsverpflichtung zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten würde. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstehen, sind bei nur leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm eine Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen betreffend den Liefertermin, können unsererseits vorgenommen werden. Sobald die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, werden wir bekanntgeben, wann die Lieferung erfolgen kann. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt grundsätzlich durch eine von uns beauftragte Spedition, per Post oder Paketdienst. Die dafür anfallenden Versandkosten trägt grundsätzlich unser Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wird und werden diese gemeinsam mit dem Kostenvorschlag individuell unseren Kunden bekanntgegeben. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen sind ebenfalls möglich und werden die Preise dafür im Einzelfall gesondert bekanntgegeben bzw. je nach Verrechnung durch unsere Auftragsnehmer unseren Vertragspartnern in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Lieferkosten dafür berechnet werden. Mehrere bestellte Artikel werden in einer Lieferung zusammengefasst, sofern dies möglich ist. Wird die Annahme einer bestellten Ware verweigert, stellen wir dadurch zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung. Wir haben überdies die Wahl, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verwerten.

 

6 ‐ Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Rechnungsbeträge zuzüglich allfälliger Versand‐ und Mahnkosten sowie Verzugszinsen und allfälligen anderweitigen Betreibungskosten bleibt die Ware unser Eigentum. Vor erfolgter Bezahlung der Rechnungsbeträge dürfen die von uns gelieferten Waren weder verpfändet noch sicherheitshalber übereignet werden. Weiterveräußerungen unserer Waren sind nur zulässig, wenn uns diese vorher rechtzeitig unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung zur Weiterveräußerung gelten die Kaufpreisforderungen schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, wobei die Rücknahmekosten zu Lasten des Kunden gehen.

 

7 ‐ Garantie/Gewährleistung/Schadenersatz/Haftungsausschluss

Auf unsere Lamellenroste und Naturkautschukmatratzen gewähren wir 5 Jahre Garantie ab Lieferung. Für unsere übrigen Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung, sofern bei Unternehmergeschäften die Mängel binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit bei uns geltend gemacht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zurückgeschickte Produkte, insbesondere Matratzen und andere textile Produkte nur in unbeschädigtem und hygienisch einwandfreiem, sauberem Zustand annehmen können. Bei Verschlechterung der Ware können wir die Rücknahme ablehnen bzw. einen Wertersatz verlangen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung unserer Artikel oder durch unachtsamen Umgang bzw. durch abweichend von unseren Pflegeanleitungen empfohlene Handhabungen zustande kommen, keine Haftung übernehmen. Überdies bitten wir unsere Vertragspartner zu berücksichtigen, dass bei Naturprodukten wie den unseren anfangs auch Gerüche wahrnehmbar sind (z.B. bei Schafwoll‐ und Hanfprodukten), die sich allerdings mit der Zeit bei sachgerechter Handhabung verflüchtigen und keinen Mangel darstellen. Auch geringfügige Material‐ oder Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar. Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl primär entweder durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllt. Bei Mängeln, deren Behebung oder Austausch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde, gewähren wir angemessene Preisminderung, lediglich bei unbehebbaren, nicht bloß geringfügigen Mängeln steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht (Wandlung) zu. Voraussetzung für Gewährleistung‐ und Schadenersatzansprüche bei Unternehmern ist die unverzügliche Untersuchung der Ware nach Ablieferung. Dabei festgestellte Mängel sind uns spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich – längstens innert 14 Tagen ‐ nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge von Unternehmern nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und ist die Geltendmachung von Gewährleistungs‐ oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels, Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln in diesen Fällen ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche in Fällen bloß leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, wenn für diese Sachen ein Haftungsausschluss nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Weiters ist der Ersatz von Folge‐ und Vermögensschäden, nicht erzielten Gewinnen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen unsere Vertragspartner ausgeschlossen. Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

8 – Zurückbehaltungsrechte

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

9 ‐ Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‐Kaufrechtes anwendbar. Ist der Kunde Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen jenes Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar. Grundsätzlich ist zur Entscheidung aller aus Verträgen mit uns entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Wenn der Kunde Verbraucher ist und in Österreich seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist wegen Streitigkeiten aus Verträgen mit ihm jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


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